Am 26.05.2020 endet die dreijährige Übergangsfrist der am 25.05.2017 in Kraft getretenen Medizinprodukteverordnung MDR. Je nach Produkt hat dies unterschiedliche Konsequenzen für Hersteller von Medizinprodukten. Ein besonderes Augenmerk liegt auch auf der Konstellation von Originalhersteller und Private Label Hersteller. Allen gemeinsam sind jedoch die erhöhten Anforderungen.

Unser Produktportfolio haben wir speziell auf die individuellen Bedürfnisse von Medizinprodukteherstellern angepasst. Denn wer sich frühzeitig vorbereitet, sichert nicht nur den Marktzugang seiner Produkte, sondern kann auch von einem Wettbewerbsvorteil profitieren.

Seien Sie mit uns immer einen Schritt voraus. Wir unterstützen Sie:

  • Gap-Analyse und Ermittlung Ihres individuellen Bedarfs zur Umstellung auf die Anforderungen der MDR.
  • Erstellung Ihres individuellen Umsetzungsplans.
  • Begleitung während der Umsetzungsphase.
  • Kommunikation zur Benannten Stelle.

Was können wir für Sie tun?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich.Wir beraten Sie gern hinsichtlich Ihrer individuellen Anforderungen.